Vorsorgevollmacht
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine geschäftsfähige Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Mit der Vorsorgevollmacht werden Bevollmächtigte zu Vertreter*innen im Willen, d.h. sie entscheiden an Stelle von nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgeber*innen.
Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zu den Bevollmächtigten voraus.
Die Vollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie können Ihre persönlichen Wünsche, Bedürfnisse und Regelungen für alle Lebensbereiche festlegen.
Häufig handelt es sich um die Bereiche:
- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden und Einrichtungen
- Aufenthaltsbestimmung
Betreuungsverfügung
Neben der Vertretung mittels einer Vollmacht gibt es die Vertretung durch rechtliche Betreuer*innen, die vom Betreuungsgericht eingesetzt werden können.
Voraussetzung sind eine psychische Erkrankung oder eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung durch die die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr geregelt werden können.
Auch in diesem Fall ist eine Vorsorge möglich, indem Sie in einer Betreuungsverfügung eine Person benennen, die Ihre festgelegten Wünsche und Regelungen in Ihrem Sinne umsetzt. Sollten Sie niemanden benennen können, wird das Betreuungsgericht eine Entscheidung für Sie treffen.
Eine Betreuungsverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn trotz Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung richtet sich an ärztliches Personal und dokumentiert den Willen volljähriger Patient*innen für den Fall, dass sie sich selbst nicht mehr zu einer medizinischen Behandlung oder Unterlassung äußern können. Je genauer die eigenen Wünsche dokumentiert werden, desto sicherer können sie später umgesetzt werden.
Familienangehörige sind nicht automatisch berechtigt Entscheidungen zu treffen. Eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung ist daher zu empfehlen.
Die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins informieren in Veranstaltungen und Einzelberatungen zu allen Themen.
Broschüre:
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
Lothar Fietzek Verlag, c/o Wir Packen`s, Bessemer Str. 14, 40699 Erkrath
Kontaktmöglichkeiten:
Per Telefon: 02104 / 9377526
Per Fax: 02104 / 93775526
Per E-Mail: lf-verlag@wir-packens.de
Die Broschüre ist auch bei uns im Betreuungsverein erhältlich.